Ausflüge in Würzburg für die Familie mit Hund
Ihr Hund gehört zur Familie und möchte nicht gern „Draußen bleiben“. Nachfolgend haben wir Ihnen einige Ausflüge herausgesucht, bei denen alle Familienmitglieder auf Ihre Kosten kommen.
Und los geht's!
1. Gut Schiff - Bauernhofführungen
Ein Besuch in diesem idyllisch gelegenen und historischem Gut, welcher im Ortsteil Herrenstrunden in Bergisch Gladbach gelegen ist, können Sie und Ihre gesamte Familie an Führungen teilnehmen, Feste feiern und Frischfleisch kaufen. Ein Erlebnis für Jung und Alt. Die Adresse lautet „Schiff 1, 51465 Bergisch Gladbach“.
2. Der Königsforst
Circa acht Kilometer südlich von Bergisch Gladbach bietet der Königsforst auf knapp 3000 Hektar eine Vielzahl an Routen, welche Sie mit Ihrer gesamten Familie und Ihrem Hund erkunden können. Neben attraktiven Strecken für ausgiebige Spaziergänge finden Sie hier das eine oder andere Café, wo Sie Kaffee und Kuchen verzehren können.
3. Der Steinhauerpfad
Knapp eine halbe Stunde Fahrt Richtung Westen ist der beliebte Steinhauerpfad entfernt. Sie können Ihre mit der gesamten Familie knappe zwei Stunden verbringen, indem Sie den angenehmen Pfad von knapp sechs Kilometer Länge genießen. Auf Grund der Beschaffenheit der Umgebung und der geringen Höhenunterschiede, stellt dieser Pfad keine Herausforderung für Kinder dar.
4. Neandertal / Mettmann
Etwa 40 km nördlich von Bergisch Gladbach befindet sich das berühmte Neandertal in Mettmann, welches eine Vielzahl an Wanderwegen für Spaziergänge beherbergt. Je nach Lust und Laune können Sie einen der vielen Wege mit unterschiedlichen Längen wählen und erkunden. Sie erfahren hier nebenbei eine ganze Menge über die Vergangenheit und haben mehrere Möglichkeiten einzukehren und Getränke und Speisen zu sich zu nehmen.
Hundesteuer in Bergisch Gladbach
Für die Haltung eines Hundes (oder mehrerer Hunde) ist im Stadtgebiet Bergisch Gladbach eine Hundesteuer zu entrichten.
Diese Hundesteuer fällt dann an, wenn ein Hund bzw. Hunde zur persönlichen Lebensführung in Ihrem Haushalt gehalten werden. Die Hundesteuer ist auch dann zu entrichten, wenn ein Hund zur Pflege, Verwahrung, zur Probe oder zum Anlernen aufgenommen wurde und kein Nachweis darüber erbracht werden kann, dass der Hund bereits in einer anderen Stadt / Gemeinde versteuert wird.
Die Anmeldung des Hundes muss binnen zwei Wochen nach der Anschaffung des Hundes erfolgen. Die Steuerpflicht tritt mit dem 1. des Monats in Kraft, in dem das Tier aufgenommen wurde.
Nach erfolgter Anmeldung (siehe Unterpunkt Formulare) wird dem Halter / der Halterin den Steuerbescheid inkl. der Steuermarke(n), welche stets mitgeführt werden muss und auf Verlagen gezeigt werden muss. Sollte die Marke verlorengehen oder beschädigt werden, so müssen Sie eine neue Marke beantragen, welche Sie gegen Entrichtung einer Gebühr erhalten.
Gebühren (gültig seit 01.05.2011)
Die Haltung eines Hundes beträgt 100 Euro, bei zwei sind 114 Euro je Hund zu entrichten, bei drei oder mehr Hunden sind es 128 Euro je Tier. Bei als gefährlich eingestuften Hunden ist bei Einzelhaltung 672 Euro zu entrichten, bei zwei (oder mehr) sind es 840 Euro je Hund. Weitere Informationen, wie z.B. ab wann ein Hund als gefährlich eingestuft wird, können Sie der aktuellen Hundesteuersatzung der Stadt Bergisch Gladbach entnehmen.
Formulare
Kontakt
Allgemeine Auskünfte und Informationen
Fachbereich 3-32 – Ordnungsbehörde
Konrad-Adenauer-Platz 9
51439 Bergisch Gladbach
Marvin Musch
Telefon: 02202/142396
Telefax: 02202/142323
E-Mail: M.Musch@stadt-gl.de
Hundesteuer und Auskunft
Fachbereich 2-22 – Steuerabteilung
Bürogebäude Hauptstraße 192
1. Etage, Zimmer 107–112
51439 Bergisch Gladbach
Telefon: 02202/142715, -17, -18, -19, -20, -21, -22 und -42
Telefax: 02202/142666
E-Mail: steuer@stadt-gl.de
(Quelle: https://www.bergischgladbach.de/Dienstleistung.aspx?dlid=1930 / Stand Mai: 2019)